In der Rubrik „Häufige Fragen“ des Gigabitbüros des Bundes finden Sie Antworten zu Themen rund um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Die Liste ist nach Kategorien geordnet und wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Geben Sie uns gerne Feedback – unser Team nimmt Ihre Themen auf.
Gigabitbüro des Bundes
Das Gigabitbüro des Bundes ist ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Zentrale Aufgabe des Gigabitbüros des Bundes ist es, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland weiter voranzubringen, zu beschleunigen und Hürden zu beseitigen.
Vernetzen, Qualifizieren, Informieren und Begleiten – das sind die Kernaufgaben des Gigabitbüros des Bundes. Wir informieren über aktuelle Entwicklungen (bspw. in den Bereichen Technologien, Legemethoden, digitale Anwendungen), bieten umfassende Informations- und Schulungsangebote und sind zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen. Hier lesen Sie mehr zu unseren Aufgaben und hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Unser Team steht Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 030/26 36 50 40 für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie können auch über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
Nein. Aber wir geben Ihnen gern einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Länderebene und nennen Ihnen die geeigneten Anlaufstellen.
Informationen und Beratung zur Gigabitförderung des Bundes erhalten Sie beim zuständigen Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Mehr Informationen finden Sie unter www.gigabitfoerderung.gov.de
Internet über Glasfaser – Recht und Ausbau
Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen ist ein wichtiges Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Schnelle und leistungsfähige Internetverbindungen sind die zentrale Grundlage für die Digitalisierung in Deutschland und stärken den Wirtschaftsstandort.
Der größte Teil des Glasfaserausbaus wird eigenwirtschaftlich von privaten Telekommunikationsunternehmen (TKU) finanziert und umgesetzt. In einigen Regionen, zum Beispiel in ländlichen Gegenden mit weniger Einwohnern und Einwohnerinnen sowie großen Abständen zwischen einzelnen Ortschaften, ist der Ausbau jedoch schwieriger und weniger rentabel für private Firmen. In diesen Gebieten unterstützt die Bundesregierung den Ausbau mit der Gigabitförderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen – in Städten wie im ländlichen Raum.
Das Kompetenzzentrum des BMDS, das Gigabitbüro des Bundes, unterstützt bei der Umsetzung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus.
Mehr zum Glasfaserausbau in Deutschland lesen Sie unter Schnelles Internet für alle.
Nicht jede Adresse ist automatisch durch einen geförderten Ausbau an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Bund unterstützt den Glasfaserausbau gezielt nur dort, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht rentabel ist und die Versorgung unzureichend bleibt.
Hierfür wird vor Beginn eines Förderprojekts ein sogenanntes Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) im potenziellen Fördergebiet geben Auskunft darüber, welche Adressen bereits ausreichend versorgt sind oder privatwirtschaftlich ausgebaut werden.
Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt. Diese sogenannte Aufgreifschwelle wurde in den letzten Jahren aufgrund von EU-Vorgaben schrittweise angepasst. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass kein privates TKU plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. So unterstützt die Förderung gezielt dort, wo der Markt allein nicht ausreicht und der Bedarf am größten ist.
Der Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland ist überwiegend privatwirtschaftlich geprägt. Telekommunikationsunternehmen (TKU) entscheiden eigenständig und anhand von betriebswirtschaftlichen Kriterien, wo sie Glasfaser ausbauen. Faktoren wie Kundennachfrage, Wirtschaftlichkeit und Ausbaukosten spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ergänzend unterstützen Förderprogramme des Bundes die Regionen, die für einen privatwirtschaftlichen Ausbau unrentabel sind. Die regionale Ausbauplanung und Umsetzung liegen in der Verantwortung der Netzbetreiber und Kommunen.
Grundsätzlich darf jedes Telekommunikationsunternehmen (TKU) in Deutschland Glasfasernetze ausbauen und die Ausbaugebiete eigenständig wählen. Ob andere Anbieter ein Netz nutzen dürfen, hängt von der Art des Ausbaus ab.
- Geförderte Netze unterliegen einer Open-Access-Verpflichtung: Der Netzeigentümer muss anderen Anbietern gegen Gebühr Zugriff auf sein Netz gewähren – das fördert Wettbewerb und Vielfalt der angebotenen Dienste.
- Bei rein eigenwirtschaftlich ausgebauten Netzen ist eine Open-Access-Bereitstellung freiwillig. Einzelne TKU kooperieren dennoch, um anderen Netzbetreibern die Netznutzung zu ermöglichen.
Das bedeutet für Verbraucher: Abhängig vom Ausbaugebiet und ausbauenden Unternehmen können Sie Produkte verschiedener Anbieter über ein und dasselbe Glasfasernetz buchen. In der Regel verlangt das ausbauende Unternehmen allerdings zunächst einen 2-Jahresvertrag, um die Kosten für den Anschluss an das Telekommunikationsnetz zumindest teilweise refinanzieren zu können.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, bei den Netzbetreibern einen Glasfaseranschluss anzufragen und die Kosten selbst zu übernehmen. Wenden Sie sich dazu direkt an die in Ihrer Region tätigen Netzbetreiber und vergleichen Sie deren Konditionen. Eine Übersicht finden Sie z. B. im Breitbandatlas des Bundes. Sprechen Sie zusätzlich mit Ihrer Nachbarschaft. Bei Interesse von mehreren Wohneinheiten können mögliche Ausbaukosten reduziert werden.
Diese Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie variieren je nach Entfernung vom öffentlichen Netz bis zum Haus und der Bodenbeschaffenheit. Je weiter ein Haus von der Straße entfernt ist oder je mehr baulicher Aufwand durch die Beschaffenheit des Untergrundes anfällt, desto höher sind die Ausbaukosten.
- Für Regelfälle liegen die Kosten bei etwa 1.000 bis 2.000 Euro pro Hausanschluss.
- Bei schwierigen Bodenverhältnissen oder größeren Entfernungen fallen die Kosten oftmals höher aus.
Holen Sie am besten konkrete Angebote von Netzbetreibern ein, um eine genaue Kosteneinschätzung für Ihren Standort zu erhalten. Eine Übersicht der bei Ihnen in der Region tätigen Unternehmen finden Sie im Breitbandatlas des Bundes. Tauschen Sie sich auch mit Ihren Nachbarn aus. Gemeinsames Interesse kann helfen, die Ausbaukosten zu senken.
Nein, Kommunen sind bei der Erschließung von Neubaugebieten nicht verpflichtet, sofort ein Glasfasernetz bereitzustellen.
Nach § 146 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen Kommunen jedoch passive Netzinfrastrukturen, also Leerrohre, in den neu errichteten Verkehrswegen bzw. im Neubaugebiet verlegen. Diese Leerrohre sollen so gestaltet sein, dass sie später für Netze mit hoher Kapazität, wie Glasfaser, genutzt werden können.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kommunen oder den zuständigen Baulastträgern – es sei denn, eine andere Partei aus dem Markt übernimmt die Verlegung der Infrastruktur. In der Praxis ist jedoch regelmäßig neben der Verkabelung noch eine Anbindung des Neubaugebietes an das bereits existierende Telekommunikationsnetz erforderlich. Dies ist von § 146 Abs. 2 TKG nicht erfasst.
Leerrohre erleichtern den späteren Glasfaserausbau erheblich, indem sie Schutz und Verlegewege für die Kabel bieten. Wenn in Ihrer Straße bereits Leerrohre liegen, sollten Sie den ausbauenden Netzbetreiber oder die örtliche Kommune kontaktieren und nach dem Zeitplan für den tatsächlichen Glasfaserausbau fragen.
Fragen Sie direkt den ausbauenden Netzbetreiber oder die Ansprechperson für Glasfaser in Ihrer Kommune nach dem weiteren Zeitplan für den Glasfaserausbau.
Wichtig zu wissen: Anfang 2026 hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zum Glasfaserausbau gefällt (siehe hier). Demnach beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsabschluss – nicht erst mit der tatsächlichen Nutzung nach Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. Dadurch ist die Vertragsbindung für Endnutzer zeitlich klar begrenzt.
Nein, eine Vorvermarktung verpflichtet den Anbieter nicht automatisch zum Ausbau. Vorvermarktungen dienen dazu, das Interesse an Glasfaseranschlüssen in einem Gebiet zu ermitteln.
Die TKU werten diese Ergebnisse aus, priorisieren mögliche Ausbaugebiete und entscheiden selbst, wo und wann Ausbauprojekte umgesetzt werden. Dabei spielen wirtschaftliche Überlegungen und Rentabilität eine wichtige Rolle.
Generell gilt: Je höher das Interesse in einer Vorvermarktung ist, desto wahrscheinlicher wird der Glasfaserausbau in diesem Gebiet sein.
Glasfaser im Mehrfamilienhaus – Mieter, Eigentümer & WEG
Wenn Sie als Mieter einen Glasfaservertrag abschließen, muss der Immobilieneigentümer in der Regel die Verlegung des Anschlusses ins Haus und in die Wohnung dulden (Art. 11 Abs. 1 bis 4 Verordnung (EU) 2024/1309). Eine Ausnahme besteht nur, wenn vorhandene Glasfaserleitungen genutzt werden können. In der Praxis bemühen sich die Anbieter und Eigentümer meist um eine einvernehmliche Lösung.
Für eine erste Übersicht können Sie den Breitbandatlas des Bundes nutzen, um die für Sie verfügbaren Anbieter zu identifizieren. Diese Angaben können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter überprüfen und Tarifangebote vergleichen.
Für ausführlichere Informationen lesen Sie hier weiter: Glasfaser für Mieter.
Als Eigentümer dürfen Sie Ihre Immobilie mit Glasfaser anschließen lassen – dazu gehört das Gebäudenetz sowie die Anschlüsse in den einzelnen Wohnungen (FTTH). Damit Sie die Verkabelung verlegen können, ist eine Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB erforderlich. Ihre Mieter müssen den Anschluss dann grundsätzlich dulden, auch wenn sie keinen eigenen Vertrag abschließen möchten.
In unserem Artikel Glasfaser in Ihrem Mietobjekt finden Sie weitere Informationen. Das Gigabitbüro des Bundes bietet außerdem kostenfreie Schulungen zum NE4-Ausbau an:
- Glasfaser-Gebäudenetze: Ausbaumodelle und Umsetzung des NE4-Ausbaus für Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen
- Glasfaser-Gebäudenetze: Technische Umsetzung des NE4-Ausbaus
Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Gigabitbüros.
Mit einer Glasfaseranbindung bis in den Keller (FTTB) ist ein erster Schritt für eine leistungsfähige Internetverbindung gemacht. Sie können einen Glasfasertarif bei dem vor Ort verfügbaren Telekommunikationsunternehmen (TKU) abschließen.
Für die Datenübertragung vom Keller bis in Ihre Wohnung können bis zur Errichtung einer Glasfaserinfrastruktur bestehende kupferbasierte Leitungen weiter genutzt werden. Um das TKU, das den Anschluss installierte, zu identifizieren, können Sie auf Ihre Hausverwaltung oder Vermieter zugehen.
Um das volle Potenzial Ihres Glasfaseranschlusses auszuschöpfen, kann eine neue Glasfaserverkabelung bis in Ihre Wohnung gelegt werden (FTTH).
In der Regel schließt das TKU einen Gestattungs- und Errichtungsvertrag mit dem Immobilieneigentümer ab und kümmert sich um den Anschluss Ihrer Wohnung.
Für ausführlichere Informationen lesen Sie hier weiter: Glasfaser für Mieter.
Laut Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG) hat jedes WEG-Mitglied das Recht, bauliche Veränderungen für einen Glasfaseranschluss zu verlangen.
Die WEG kann das Glasfaser-Gebäudenetz selbst in Zusammenarbeit mit einem Installationsunternehmen errichten lassen oder ein Angebot eines Telekommunikationsanbieters annehmen. Um den Ausbau zu beschleunigen, sind üblicherweise drei Beschlüsse nötig: für den Ausbaustart, die Annahme eines Angebots und die Planung der hausinternen Leitungen.
Details und Tipps finden Sie in unserem Artikel Glasfaser in Ihrem Mietobjekt.
Versorgungslage und Technik
Für eine Übersicht können Sie den Breitbandatlas des Bundes nutzen. Diese Online-Datenbank, die von der Bundesnetzagentur betrieben wird, zeigt Ihnen, welche Internet-Technologien (z. B. DSL, Kabel oder Glasfaser) und welche Datenübertragungsraten an Ihrem Standort verfügbar sind. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU). Die Daten im Breitbandatlas werden regelmäßig aktualisiert und stehen öffentlich frei zur Verfügung.
Nutzen Sie für eine individuelle Orientierung auch unseren Fragebogen auf der Startseite dieser Webseite Schnell ins Netz oder lesen Sie unseren Artikel Schnell ins Netz! Die Möglichkeiten im Überblick.
Zuerst sollten Sie Ihren Internetanbieter direkt kontaktieren. So können Sie gemeinsam die Ursache der Störung ermitteln und mögliche Lösungen besprechen.
Zusätzlich können Sie die Leistung Ihres Internetanschlusses mit dem Breitbandmess-Tool der Bundesnetzagentur prüfen. Damit erhalten Sie einen objektiven Nachweis, falls die tatsächliche Geschwindigkeit von der vertraglich vereinbarten abweicht. Diesen Nachweis können Sie bei Ihrem Anbieter vorlegen.
Sollte das Problem dadurch nicht gelöst werden, können Sie sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden. Diese Behörde überwacht, dass Telekommunikationsunternehmen (TKU) die verbraucherschützenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einhalten. Sie informiert Sie über Ihre Rechte und kann in bestimmten Fällen auch bei der Durchsetzung unterstützen. Hier gelangen Sie direkt zum Kontaktformular der Bundesnetzagentur.
Wichtig: Die auf den Webseiten der Anbieter angegebenen Höchstgeschwindigkeiten beziehen sich häufig auf Messwerte bis zum Verteilerkasten, nicht bis zu Ihrem Zuhause. Besonders bei Kupferleitungen (z. B. DSL) kann die Geschwindigkeit durch die Entfernung oder die Netzbelastung sinken, wenn viele Nutzer gleichzeitig das Netz verwenden. Das kann erklären, warum Ihre tatsächliche Geschwindigkeit manchmal niedriger ist als angegeben.
Die Daten des Breitbandatlas des Bundes werden nicht direkt durch die Bundesnetzagentur selbst erhoben, sondern basieren auf Angaben der Netzbetreiber.
Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich am besten direkt an die zuständigen Netzbetreiber, damit diese ihre Angaben korrigieren können. In einigen Fällen können auch Kommunen Einfluss auf die Netzbetreiber nehmen.
Das Gigabitbüro des Bundes kann keine Änderung der Daten im Breitbandatlas des Bundes veranlassen.
Wichtig zu wissen: Die Breitbandatlas Karte zeigt keine konkreten Versorgungsdaten für einzelne Adressen. Sie werden gebündelt in Rasterzellen von 100 Meter auf 100 Meter dargestellt, sodass sich die Angaben auf alle Adressen in der jeweiligen Rasterzelle beziehen. Die vorliegenden Daten sind nicht tagesaktuell, sondern werden halbjährlich jeweils im Juni und Dezember erhoben und anschließend veröffentlicht. Dies kann zu Abweichungen zwischen der Darstellung im Breitbandatlas des Bundes und der tatsächlichen Versorgung Ihrer Adresse führen.
Nein, die Installation eines Glasfaseranschlusses führt nicht automatisch zur Abschaltung Ihrer bisherigen Telefon-, DSL- oder Kabel-TV-Anschlüsse. Glasfaser ist eine separate, neue Netzwerkinfrastruktur, die zusätzlich zu bestehenden Leitungen ins Haus gelegt wird. Damit können Sie Ihre bisherigen Anschlüsse weiterhin parallel nutzen.
Erst wenn Sie sich bewusst für einen Glasfasertarif entscheiden und einen entsprechenden Vertrag abschließen, erfolgt der Wechsel auf die Glasfasertechnologie.
Hinweis: Langfristig ist die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser geplant, bei dem die bestehenden Kupferleitungen schrittweise durch Glasfaser ersetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Der Wechsel von Kupfer zu Glas.
Kupferbasierte Anschlüsse (wie DSL) sind für viele Anwendungen heute noch ausreichend. Doch unser Datenverbrauch steigt kontinuierlich: Hochauflösendes Streaming, Videokonferenzen, Homeoffice und vernetzte Geräte gehören für viele zum Alltag. Diese Anforderungen verlangen schnelle, stabile und leistungsfähige Netze – Glasfaser kann diesen steigenden Bedarf dauerhaft tragen. Wenn Sie ein Angebot für einen Glasfaseranschluss bekommen, ist das eine gute Gelegenheit für eine sichere Zukunftsvorsorge. Die Installation ist nicht zwingend mit einem sofortigen Wechsel verbunden: Ihre bisherigen Anschlüsse können weiter genutzt werden, solange sie Ihren Bedarf erfüllen. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, können Sie flexibel auf Ihren bestehenden Glasfaseranschluss wechseln.
Die frühzeitige Installation eines Glasfaseranschlusses bietet Ihnen neben der Versorgungssicherheit oft noch einen weiteren Vorteil – Kosteneinsparung: Sobald Ihnen Ausbaupläne in Ihrer Region bekannt sind oder der Ausbau bereits aktiv läuft, lohnt sich der direkte Kontakt mit dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), um ein Angebot einzuholen. Häufig sind der Hausanschluss oder Teile der Installation während der Ausbauphase kostenfrei oder deutlich günstiger. Wer erst später einen Anschluss beauftragt, muss diese Kosten oft selbst tragen. Auch befristete Vorvermarktungsangebote können den Einstieg erleichtern.
Weitere Informationen zur Glasfasertechnologie finden Sie in unserem Artikel Internet über Glasfaser.
In der Regel benötigen Sie nur einen geeigneten Router. Dieses Gerät stellt die Verbindung zwischen dem Glasfaseranschluss und Ihrem Heimnetz her. Oft wird der Router vom Anbieter bereitgestellt oder ein entsprechendes Gerät empfohlen. Ihre bisherigen Endgeräte wie Smartphone, Laptop, Tablet, Fernseher oder Spielekonsole funktionieren wie gewohnt. Auch WLAN funktioniert wie gewohnt. Bestehende Telefone können zumeist weiterverwendet werden. Alte DSL- oder Kabelmodems werden für Glasfaser nicht mehr benötigt, da die Glasfaseranbindung eine andere Technologie nutzt.
Kosten und Finanzierung
Ein Glasfaseranschluss ist oft günstiger als vermutet und stellt keine große finanzielle Belastung dar. In vielen Ausbaugebieten übernehmen die Netzbetreiber während der Ausbauphase bis ins Gebäude (FTTB) die Anschlusskosten ganz oder anteilig.
Als Vermieter haben Sie zudem die Möglichkeit, bestimmte Kosten auf Ihre Mietparteien umzulegen. Dieses sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt ist gesetzlich in § 72 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Dabei muss die Umlage für die Mieter transparent dargestellt werden und ist zudem in ihrer Höhe begrenzt.
Ein Glasfaseranschluss steigert die Attraktivität Ihrer Immobilie, unterstützt stabile Mieteinnahmen und verhindert, dass Ihre Wohnungen technisch veraltet wirken. Gleichzeitig können langfristig Kosten für die Instandhaltung oder den Ersatz alter Kupferleitungen entfallen.
Wir empfehlen Ihnen, Angebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen und sich frühzeitig über Förder- oder Ausbauprogramme in Ihrer Region zu informieren, um von möglichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Glasfaser in Ihrem Mietobjekt.
Für Mieter ist der Glasfaseranschluss in der Regel gut planbar, da zumeist keine hohen Zusatzkosten auf Sie zukommen. Die Kosten für den Bau und Anschluss des Gebäudes trägt in der Regel der Eigentümer oder der Netzbetreiber.
Als Mieter zahlen Sie die monatlichen Gebühren für den Glasfasertarif, den Sie wählen. Diese Tarife können sich voneinander unterscheiden, ähnlich wie Ihre bisherigen DSL- oder Kabelverträge, abhängig vom Anbieter.
Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, einen Glasfasertarif abzuschließen, nur weil Glasfaser in Ihrem Gebäude verfügbar ist. Der Wechsel auf Glasfaser ist freiwillig.
Vermieter dürfen durch die Gebäudesanierung anfallende Kosten über ein sogenanntes Glasfaserbereitstellungsentgelt in begrenztem Umfang auf die Mieter umlegen. Dieses ist gesetzlich in § 72 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Denkbar ist bei Nutzung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes, dass die Netzbetreiber dann einen Rabatt auf den Internetzugangsdienst einräumen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Glasfaser für Mieter.
Internet über Mobilfunk
Oft lassen sich Probleme mit der Mobilfunkverbindung zuhause schon mit einfachen Mitteln verbessern. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Handy auf dem neuesten Stand ist, und installieren Sie alle verfügbaren Software-Updates – diese enthalten häufig Verbesserungen für die Netzqualität.
Sollte sich die Situation dadurch nicht bessern, kann die Nutzung eines Mobilfunk-Routers oder einer externen Antenne helfen. Diese Geräte verstärken das Mobilfunksignal im Haus, reduzieren Signalverluste und verteilen das WLAN gleichmäßiger.
Fragen Sie am besten Ihren Mobilfunkanbieter oder einen Fachbetrieb nach passenden Lösungen und Preisen, damit Sie die für Ihre Bedürfnisse beste Option wählen können.
Eine gute Übersicht über die Mobilfunkversorgung in Deutschland bietet die interaktive Mobilfunk-Monitoring Karte der Bundesnetzagentur. Dort können Sie sehen, wie gut die Netzabdeckung bei Ihnen zu Hause ist – nach verschiedenen Technologien wie 2G, 4G oder 5G und nach Netzbetreibern sortiert.
Die Karte basiert auf aktuellen Daten, die die Betreiber der Mobilfunknetze bereitstellen. Zusätzlich stellen die einzelnen Mobilfunkanbieter auf ihren Webseiten oft eigene Karten zur Verfügung, auf denen Sie die Netzqualität sogar für Ihre genaue Adresse prüfen können.
Wenn Sie merken, dass Ihr Datenvolumen nicht ausreicht oder die Verbindung zu langsam ist, sollten Sie zuerst Ihre aktuellen Vertragskonditionen prüfen. Möchten Sie 5G nutzen, dann sollte die Nutzung auch in Ihrem Vertrag vereinbart sein. Kontaktieren Sie Ihren Anbieter und informieren Sie sich über mögliche Tarifwechsel oder bessere Angebote. Zudem sollten Sie überprüfen, ob Ihr Handy mit der neuesten Netztechnologie kompatibel ist. Manche älteren Modelle unterstützen zum Beispiel kein 5G, selbst wenn Ihr Vertrag 5G vorsieht.
Wichtig zu verstehen ist, dass Mobilfunk ein „Shared Medium“ ist: Viele Nutzer teilen sich das gleiche Funknetz. Das bedeutet, dass Ihre Geschwindigkeit und Verbindungsqualität auch davon abhängen, wie viele Menschen gerade gleichzeitig online sind.
Es lohnt sich auch, Angebote weiterer Anbieter zu vergleichen, um den Tarif zu finden, der am besten zu Ihrem Nutzungsverhalten passt.
Eine praktische Hilfe bei der Einschätzung der Netzqualität bietet die interaktive Mobilfunk-Monitoring Karte der Bundesnetzagentur. Dort sehen Sie, wie gut die Mobilfunkabdeckung für 2G, 4G oder 5G ist. Zusätzlich stellen Mobilfunkanbieter eigene Abdeckungskarten bereit, mit denen Sie die Versorgung für Ihre genaue Adresse prüfen können.
Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur zeigt alle genehmigten Mobilfunkstandorte in Deutschland, inklusive kleiner Funkzellen (Small Cells), die das Netz an stark frequentierten Orten wie Innenstädten verstärken.
Der Mobilfunkausbau wird hauptsächlich von privaten Unternehmen wie Mobilfunknetzanbietern und Tower Companies vorangetrieben.
Mobilfunkantennen werden genau dort aufgebaut, wo das Funknetz noch Lücken hat oder die Versorgung besser werden muss – zum Beispiel dort, wo mehrere Menschen unterwegs sind und das Netz stärker belastet wird.
Bevor ein Standort festgelegt wird, prüfen die Mobilfunknetzbetreiber, ob die Höhe des Mastes passt, ob die Antenne mit anderen Anlagen harmoniert und wie sie an das bestehende Netz angeschlossen werden kann.
Wichtig ist auch die langfristige Verfügbarkeit des Standorts, seine bauliche Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Der Bau eines Mobilfunkmasts wird vom Netzbetreiber oder dessen beauftragter Firma durchgeführt. Die Kommunen erhalten vorab Informationen über mögliche Standorte und haben 30 Tage Zeit, den Netzbetreibern eigene Standortvorschläge zu machen. Dieses Mitspracherecht ist in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (§ 7a BImSchV) geregelt und soll Konflikte vermeiden.
Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die Mobilfunkfirmen klare Regeln für den Ausbau einhalten und dass das Netz möglichst schnell und flächendeckend verfügbar wird.
Mobilfunk nutzt hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF), um Daten zu übertragen. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, gibt es in Deutschland strenge Grenzwerte für die von Mobilfunkanlagen ausgehende Strahlung. Diese Grenzwerte basieren auf langjährigen wissenschaftlichen Untersuchungen und Empfehlungen internationaler Expertengremien wie der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).
Die Grenzwerte sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt und richten sich nach der Frequenz der Strahlung. Sie gelten bundesweit für alle Mobilfunkanlagen und sorgen dafür, dass die Strahlenbelastung weit unterhalb gesundheitlich bedenklicher Werte bleibt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsseite Deutschland spricht über 5G.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird regelmäßig überwacht und kontrolliert. Die Bundesnetzagentur misst die elektromagnetische Strahlung an öffentlichen Orten und stellt die Ergebnisse in einer öffentlich zugänglichen Karte online bereit. Dabei zeigen die Messwerte, dass die tatsächliche Strahlung meist nur einen kleinen Bruchteil, häufig etwa 1 Prozent, der erlaubten Grenzwerte ausmacht.
Richtfunk und Satellit
Richtfunk stellt eine Lösung in Ausnahmefällen dar und eignet sich für Orte, an denen keine Anschlüsse wie DSL, TV-Kabel oder Glasfaser verfügbar sind. Die Verbindung ist schnell, zuverlässig und funktioniert auch bei schlechtem Wetter. Zudem benötigt Richtfunk wenig Wartung. Diese Technik wird häufig in ländlichen Regionen, auf Einzelhöfen oder an öffentlichen Einrichtungen genutzt, um Versorgungslücken zu schließen oder den Glasfaserausbau zu ergänzen.
Für Richtfunk müssen zwei Antennen, z. B. auf Hausdächern oder Masten, eine klare Sichtverbindung zueinander haben. Dafür sind passende Montageorte und freie Sichtlinien wichtig.
Die Bundesnetzagentur bietet hier eine Übersicht über mögliche Richtfunkanbieter auf Bundeslandebene.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Internet über Richtfunk.
Satelliten-Internet ist besonders geeignet, wenn kein leistungsfähiger Festnetzanschluss (wie Glasfaser oder TV-Kabel) verfügbar ist und auch Mobilfunk oder Richtfunk keine passende Alternative bieten. Für die Nutzung benötigen Sie eine Außenantenne mit freier Sicht zum Himmel, einen Router im Haus und einen passenden Tarif. Die Installation ist in der Regel einfach und kann je nach System sogar selbst durchgeführt werden.
Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Artikel Internet über Satellit.
Eine Satelliten-Internetverbindung kann heute Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 300 Mbit/s und Uploadgeschwindigkeiten von bis zu 40 Mbit/s erreichen. Die tatsächliche Geschwindigkeit hängt aber von Ihrem Standort, dem gewählten Tarif und der Auslastung des Netzes ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Internet über Satellit.