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Glas­fa­ser für Mie­ter

Was Sie wis­sen soll­ten

Vielleicht kennen Sie das: Mehrere Personen in der Wohnung sind gleichzeitig online – ein Videocall, Streaming, Online-Spiele – und plötzlich stockt die Verbindung. Solche Situationen zeigen, wie wichtig eine stabile und schnelle Internetverbindung ist.

 

Viele Mieter fragen sich: Wie komme ich an Glasfaser, wenn ich nicht der Eigentümer bin? Und wie kann ich Vermieter vom Glasfaserausbau überzeugen? Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt.

Ein Großvater und sein Enkel führen gemeinsam über einen Laptop ein Videogespräch.
Foto: Prostock-studio – stock.adobe.com

Warum sich der Schritt jetzt lohnt


Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Der Glasfaserausbau schreitet voran, DSL wird langfristig abgelöst. Glasfaser ist künftig die Grundlage für moderne Anwendungen, wie Homeoffice, Telemedizin und digitales Lernen – und damit ein wichtiger Teil unseres Alltags.

Glasfaser bringt Vorteile für Mieter und Vermieter

Für Sie bedeutet Glasfaser dauerhaft schnelles, stabiles und energieeffizientes Internet. Für Vermieter steigert Glasfaser den Wert der Immobilie und fördert die Zufriedenheit der Mieter. Meist übernehmen Internetanbieter die Kosten für den Anschluss des Gebäudes, wenn ein Mieter einen Vertrag abschließt. 


Vermieter überzeugen – so klappt’s


  • Glasfaser erhöht den Wert der Immobilie.
  • Frühzeitiges Handeln spart spätere Anschlusskosten, die bis zu 2.500 Euro oder mehr betragen können. Während des Ausbaus ist der Hausanschluss dagegen oft kostenlos.
  • Für den Anschluss reichen meistens eine kleine Bohrung und die Nutzung vorhandener Leitungswege, große Baustellen bleiben aus.
  • Eigentümer dürfen dem Anschluss des Gebäudes an ein Glasfasernetz und dem Ausbau im Gebäude nicht widersprechen. Eine Ablehnung ist nur im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig, z. B. bei zu großen baulichen Eingriffen oder wenn der Denkmalschutz betroffen ist. Relevant sind hier § 20 Abs. 2 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Artikel 11 Verordnung (EU) 2024/1309.

So kommt Glasfaser in Ihre Wohnung


Buchen Sie als Mieter einen Glasfaseranschluss, darf das Telekommunikationsunternehmen das Netz bis in Ihre Wohnung legen – ein sogenannter FTTH-Anschluss. Ist im Gebäude bereits Glasfaser vorhanden, wird diese bestehende Leitung bevorzugt genutzt. Neue Leitungen dürfen nur verlegt werden, wenn keine ausreichend gute Verbindung besteht.

Welche Kosten entstehen


Für Mieter entstehen häufig keine Kosten für den Hausanschluss, wenn das Gebäude in einem offiziellen Ausbaugebiet liegt. Die Netzbetreiber übernehmen dann oft die Kosten. Bei einem Ausbau auf Initiative des Eigentümers trägt meist dieser die Investition. Für Mieter sind eher die monatlichen Kosten des Glasfasertarifs entscheidend. Erst mit Aktivierung des Anschlusses fallen regelmäßige Kosten an, die je nach Anbieter und Leistung variieren.


Sie müssen einen Glasfaseranschluss aber nicht sofort nutzen und einen Tarif buchen; vorhandene Anschlüsse, wie zum Beispiel DSL und TV-Kabel, können häufig weiter genutzt werden, bis Sie umsteigen möchten.

Rechtliches kurz erklärt


  • Vermieter können die Glasfaser-Dose mit vorheriger Ankündigung installieren lassen. Telekommunikationsunternehmen dürfen ihr Netz in den Räumlichkeiten des Mieters abschließen (Art. 11 Abs. 2 bis 4 Verordnung (EU) 2024/1309). Dies ist eine grundlegende Befugnis, die den Zugang zu den Wohnungen der Mieter ermöglicht, um dort die notwendige Infrastruktur zu installieren und das Netz zu betreiben. Dafür benötigen sie die Zustimmung des Mieters, und der Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter muss möglichst gering sein. Neue Leitungen dürfen nur verlegt werden, wenn bestehende Infrastruktur nicht ohne spürbare Qualitätsverluste genutzt werden kann. In der Praxis suchen Telekommunikationsunternehmen daher meist eine einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern.
  • Mieter müssen bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum dulden.
  • Das Telekommunikationsunternehmen kann vom Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes einen gewissen Betrag für die Verlegung der Netzinfrastruktur verlangen, um die Kosten der Verlegung der Netzinfrastruktur im Gebäude zu decken (§ 72 Abs. 1 TKG). Dieses Glasfaserbereitstellungsentgelt darf der Eigentümer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen (§ 2 Nr. 15c Betriebskostenverordnung (BetrKV)). Die Umlage ist auf maximal fünf Euro pro Monat und Wohnung begrenzt und kann höchstens neun Jahre lang erhoben werden.
  • Alternativ kann der Eigentümer den Glasfaserausbau im Gebäude selbst finanzieren und dafür eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Diese darf maximal 8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten pro Jahr betragen und gilt unbegrenzt (§ 559 Abs. 1 i.V.m. § 555b Nr. 4a BGB). Voraussetzung ist, dass es sich um den erstmaligen Glasfaseranschluss an das öffentliche Netz handelt, der Mieter seinen Anbieter unter den vor Ort verfügbaren Anbietern frei wählen kann und kein Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umgelegt wird.

Technik einfach erklärt


Bei einem Glasfaseranschluss bis in Ihre Wohnung (FTTH) führt das Glasfaserkabel vom Hausübergabepunkt – das ist der Anschluss im Gebäude – direkt bis zu einer Dose in Ihrer Wohnung. Ein spezielles Gerät, das Glasfasermodem (auch ONT genannt), wandelt die Lichtsignale im Glasfaserkabel in elektrische Signale um, die Ihre Geräte verstehen können. 


Anschließend verteilt ein Router diese Datensignale in Ihrer Wohnung – meistens über WLAN, sodass Sie Ihre Handys, Laptops, Fernseher oder andere Geräte einfach verbinden können. 


Viele Anbieter stellen Ihnen Modem und Router bereit oder empfehlen passende Geräte. Sie können aber auch eigene Router nutzen – achten Sie dabei nur darauf, dass diese für hohe Geschwindigkeiten geeignet sind.

Wie es weitergeht


Glasfaser ist die Grundtechnologie der kommenden Jahrzehnte. Anwendungen, die wir heute selbstverständlich nutzen – Videokonferenzen, Streaming, Cloud‑Arbeit, digitale Bildung – stehen erst am Anfang. KI‑gestützte Anwendungen, immersive Lernumgebungen und Smart Homes werden noch mehr Leistung erfordern.


Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Wenn Glasfaser für Sie die richtige Lösung ist, schauen Sie sich unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung an: Ihr Weg zum Internet über Glasfaser.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Teilhabe überall möglich wird - jetzt und in Zukunft. Wir unterstützen Sie gerne bei allen weiteren Fragen und helfen Ihnen, die passende Lösung rund um das schnellste Netz zu finden:

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