Als Vermieter steht Ihr Gebäude im Zentrum moderner Vernetzung. Vielleicht haben Ihre Mieter schon nach einem Glasfaseranschluss gefragt – oder Sie überlegen selbst, wie Sie Ihre Immobilie zukunftssicher machen können. Glasfaser sichert den Wert Ihrer Immobilie und macht sie attraktiver für neue und bestehende Mieter.
Wir erklären Ihnen, worauf es beim Ausbau ankommt und wie Sie dabei Ihre Mieter bestmöglich einbinden.

So starten Sie: Analyse der Ausgangssituation
Bevor Sie den Glasfaserausbau in Ihrer vermieteten Immobilie starten, verschaffen Sie sich einen Überblick.
- Ihre Immobilie liegt im Ausbaugebiet? Dann werden Sie vermutlich von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) kontaktiert, um Ihre Immobilie an das Glasfasernetz anzuschließen. Im Austausch klären Sie alle wichtigen Details und Rahmenbedingungen.
- Sie wollen den Ausbau selbst vorantreiben? Finden Sie in Ihrer Region passende TKU und sprechen Sie diese gezielt an. Gemeinsam legen Sie dann den Ausbau fest.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung Schnell ins Netz! Die Möglichkeiten im Überblick zeigt Ihnen, wie Sie TKU finden können, um Ihre Immobilie mit einem Glasfaseranschluss auszustatten.
Ihre Aufgaben als Vermieter
Als Vermieter übernehmen Sie beim Glasfaserausbau Ihrer Immobilie eine zentrale Rolle. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Festlegen, wie das Glasfaserkabel über das Grundstück geführt wird (meist unterirdisch)
- Bestimmen, wo das Kabel ins Gebäude eingeführt wird (Hausübergabepunkt)
- Dem Anbieter und den ausführenden Firmen Zugang zum Grundstück und zu Ihrem Gebäude ermöglichen
Wer trägt die Ausbaukosten?
Liegt die Immobilie in einem offiziellen Ausbaugebiet eines TKU, ist der Anschluss an das Glasfasernetz häufig kostenfrei.
Wenn Sie sich für einen eigenfinanzierten Glasfaseranschluss entscheiden, richten sich die Kosten vor allem nach der Entfernung zwischen Straße und Gebäude sowie der Art des Bodens. Grundsätzlich gilt: Je aufwändiger die Bauarbeiten, desto höher die Kosten. Durchschnittlich liegen die Kosten pro Hausanschluss bei etwa 1.000 bis 2.000 Euro, können in besonderen Fällen aber auch darüber hinausgehen.
Sie können bestimmte Kosten in begrenztem Umfang als Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) auf die Mieter umlegen (§ 72 TKG). Dieses darf maximal 5 Euro monatlich pro Wohneinheit beziehungsweise 60 Euro pro Jahr und Wohneinheit betragen. Eine Umlage ist grundsätzlich für maximal neun Jahre möglich.
Kommunikation mit Mietern
Mit der Modernisierungsankündigung ist ein wichtiger erster Schritt getan. Jedoch gilt - offene und transparente Kommunikation schafft Vertrauen bei den Mietern und ist für die Akzeptanz der Baumaßnahmen entscheidend. So können Fragen frühzeitig geklärt, Zeitpläne abgestimmt und mögliche Konflikte vermieden werden.
Wichtig für Sie zu wissen: Der Glasfaseranschluss Ihrer Immobilie kann auch durch die Initiative einzelner Mieter ausgelöst werden. Wenn eine Mietpartei einen Glasfaservertrag mit einem TKU abschließt, müssen Sie als Vermieter den Glasfaseranschluss in das Gebäude (FTTB) oder in die Wohnung (FTTH) grundsätzlich dulden (§ 145 Abs. 1 TKG sowie Art. 11 Abs. 1–4 GIA).
Ausnahmen bestehen nur, wenn es bauliche, sicherheitsrelevante oder denkmalrechtliche Gründe gibt.
Was Sie jetzt tun können
Glasfaser ist die Basis für heutige und kommende digitale Anwendungen – von Videokonferenzen und Streaming bis zu Smart Homes und KI-gesteuerten Lernumgebungen. Jetzt aktiv zu werden, lohnt sich für Vermieter und Mieter gleichermaßen.
Wenn Sie Ihre Immobilie zukunftssicher ausstatten möchten, nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Glasfaseranschluss: Ihr Weg zum Internet über Glasfaser.
Nicht vergessen: Die beste Immobilie ist eine zukunftssichere Immobilie!
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Teilhabe überall möglich wird - jetzt und in Zukunft. Wir unterstützen Sie gerne bei allen weiteren Fragen und helfen Ihnen, die passende Lösung rund um das schnellste Netz zu finden:
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