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Ihr Recht auf Ver­sor­gung mit Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten

Das steht Ih­nen zu

Vielleicht kennen Sie das: Sie möchten abends mit der Familie telefonieren, im Homeoffice eine E-Mail verschicken oder Ihre Miete online bezahlen – doch die Verbindung hakt oder bricht ab. Das muss nicht sein. Wir erklären Ihnen, welches Recht Sie in Deutschland auf eine zuverlässige Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und wie Sie es nutzen. 

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Was bedeutet das Recht auf Versorgung? 


Das sogenannte „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" (RaVT) ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Es gilt für Ihre Hauptwohnung oder Ihren Geschäftsort und sichert Ihnen zu: 


  • Telefon (Sprachkommunikation),
  • einen Zugang zum Internet. 

Wichtig für Sie zu wissen


Der Anspruch richtet sich zunächst nicht gegen ein bestimmtes Unternehmen. Anbieter können das Mindestangebot freiwillig bereitstellen. Ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber einem konkreten Anbieter entsteht erst, wenn die Bundesnetzagentur ein Unternehmen dazu verpflichtet hat. 

Welche Mindestanforderungen gelten für Ihre Versorgung? 


In der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) ist genau festgelegt, wie die Mindestleistung für Internetanschlüsse aussehen muss. Aktuell gilt (Stand August 2026):  


  • Download-Geschwindigkeit: mindestens 15 Mbit/s 
  • Upload-Geschwindigkeit: mindestens 5 Mbit/s 
  • Latenz (Reaktionszeit): maximal 150 Millisekunden 

 

Dabei ist nicht vorgeschrieben, mit welcher Technik diese Leistung erbracht wird – ob über Glasfaser, Kupferkabel, Mobilfunk oder Satellit. Sie haben also keinen Anspruch auf eine bestimmte Technologie, sondern auf eine Versorgung, die den Mindeststandard erfüllt. Verpflichten kann die Bundesnetzagentur einen Anbieter zudem nur zur Mindestversorgung, nicht zu einer höheren Leistung. Die Angaben zur Mindestversorgung werden regelmäßig geprüft und angepasst. 

Wie kontrolliert die Bundesnetzagentur den Markt? 


Zusätzlich betreibt die Bundesnetzagentur ein Marktüberwachungs-Tool. Damit prüft sie regelmäßig, wie gut die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten in Deutschland ist. Die Ergebnisse werden auf einer Karte dargestellt, die in Rasterzellen von 100 mal 100 Metern unterteilt ist. Berücksichtigt werden aktuelle leitungsgebundene und mobilfunkgestützte Versorgungsdaten – Satellit ausgenommen. 

 

Das bedeutet: Die Karte kann Ihren Standort als unterversorgt anzeigen, obwohl die Versorgung grundsätzlich auch per Satellit erfüllt sein kann. 

Was kostet die Mindestversorgung? 


Das Mindestangebot eines Universaldienstes muss explizit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Preise für vergleichbare Telekommunikationsdienste und liegt für Privatpersonen derzeit bei rund 35 Euro monatlich.

Wie lange dauert die Bereitstellung? 


Wie schnell Sie die Mindestversorgung erhalten, hängt von der jeweiligen Situation ab: 

 

  • Stellt ein Anbieter die Versorgung freiwillig bereit, kann dies bis zu zehn Monate dauern. 
  • Wird ein Anbieter verpflichtet, verlängert sich die Bereitstellungsfrist in der Regel auf bis zu 14 Monate. 

 

Wie lange es konkret dauert, hängt auch davon ab, ob größere Baumaßnahmen nötig sind. Zudem prüft die Bundesnetzagentur die Versorgungslage an Ihrem Standort umfassend – etwa im Austausch mit Kommunen und Anbietern und, wenn nötig, mit einer Messung vor Ort. Auch gesetzliche Fristen sind einzuhalten. Das kann Zeit in Anspruch nehmen. 

So machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch 


Die Bundesnetzagentur hilft Ihnen, Ihr Recht auf Mindestversorgung zu beanspruchen. Sie kann ein Unternehmen dazu verpflichten, Ihnen einen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und ein entsprechendes Mindestangebot zu einem erschwinglichen Preis zu machen. 

 

Prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, bevor Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. 

Bitte beachten


Eine Unterversorgung wird nicht festgestellt, wenn bereits Mobilfunk oder Satellit ausreichend versorgen oder wenn an Ihrer Adresse ein geförderter Netzausbau geplant ist. In diesen Fällen greift der Anspruch nicht. 

So prüfen Sie die Versorgung an Ihrer Adresse 


Die Bundesnetzagentur bietet ein Online-Tool an, mit dem Sie in wenigen Schritten selbst prüfen können, ob Ihr Wohnort grundsätzlich mit der Mindestversorgung versorgt wird. 

 

Haben Sie bereits einen Anschluss, der jedoch nur eingeschränkt nutzbar ist, können Sie die Qualität über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur prüfen. Gleichen Sie Ihre Messergebnisse anschließend mit den oben genannten Werten ab. Erreicht Ihre Versorgung diese Werte nicht und bietet Ihnen kein Anbieter eine angemessene Versorgung an, können Sie die Bundesnetzagentur kontaktieren – über das Kontaktformular oder per Post: Mindestversorgung Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Heinrich-Hertz-Str. 6, 03044 Cottbus. 

Wie wird Ihr Recht umgesetzt? 


Sobald Sie ein Anliegen bei der Bundesnetzagentur einreichen, startet folgender Prozess: 

 

  • Zunächst werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit geprüft. 
  • Anschließend wird die aktuelle Versorgungssituation an Ihrer Adresse ermittelt. 
  • Parallel nimmt die Bundesnetzagentur Kontakt mit Telekommunikationsanbietern, Ihrer Kommune und dem Gigabitbüro des Bundes auf. 
  • Stellt sie eine Unterversorgung fest, veröffentlicht sie diese spätestens innerhalb von drei Monaten im Amtsblatt und auf ihrer Internetseite. Anbieter haben anschließend einen Monat Zeit, Ihnen freiwillig ein Mindestangebot zu unterbreiten. 
  • Erfolgt kein freiwilliges Angebot, verpflichtet die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier weiteren Monaten einen oder mehrere Anbieter. In der Regel steht Ihnen das Mindestangebot dann nach weiteren sechs Monaten zur Verfügung. 

Was Sie jetzt noch tun können 


Möchten Sie selbst prüfen, welche Telekommunikationsdienste und Tarife an Ihrer Adresse verfügbar sind? Dann hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung: Schnell ins Netz! Die Möglichkeiten im Überblick 

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Teilhabe überall möglich wird - jetzt und in Zukunft. Wir unterstützen Sie gerne bei allen weiteren Fragen und helfen Ihnen, die passende Lösung rund um das schnellste Netz zu finden:

Gigabitbüro des Bundes

E-Mail: kontakt@gigabitbuero.de

Tel.: +49 30 26365040