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Fest­netz­an­bie­ter wech­seln

So klappt es

Vielleicht kennen Sie das: Sie sitzen abends auf der Couch und wollen einen Film streamen, doch das Bild ruckelt. Oder im Homeoffice frieren bei der Videokonferenz Ton und Bild immer wieder ein. Solche Probleme machen schnell klar: Es muss besser laufen!


Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel Ihres Festnetzanbieters funktioniert und worauf Sie achten sollten, damit alles reibungslos klappt.

Ein Mann sitzt an einem Tisch und arbeitet an seinem Laptop.
Foto: (JLco) Julia Amaral – stock.adobe.com


Wie Sie sich vorbereiten


Ein Anbieterwechsel sollte gut geplant und frühzeitig angegangen werden. Prüfen Sie zunächst, welche Tarife und Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar sind.


In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Schnell ins Netz! Die Möglichkeiten im Überblick zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Prüfung einfach durchführen können.


Was Sie bei der Vertragskündigung beachten müssen


Haben Sie einen neuen Anbieter und Tarif gefunden, leiten Sie den Wechsel frühzeitig ein. Entscheidend ist die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags - diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Online-Kundenkonto:

  • Vertrag ohne laufende Mindestvertragslaufzeit: Ist Ihr Vertrag nicht mehr an eine Mindestlaufzeit gebunden, können Sie ihn unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist (laut TKG § 56 beträgt die Frist 1 Monat) kündigen und zum neuen Anbieter wechseln.
  • Vertrag mit laufender Mindestvertragslaufzeit: Besteht noch eine Mindestlaufzeit, ist eine vorzeitige Kündigung meistens nicht möglich. Manche Anbieter übernehmen auf Wunsch die Kosten der Restlaufzeit, sofern Sie dort einen neuen Vertrag abschließen. Klären Sie das direkt mit dem neuen Anbieter. Ohne ein solches Angebot läuft Ihr Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter. Beachten Sie auch hier mögliche Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zum Laufzeitende.
  • Kündigung bei Angebotspaketen: Wenn Ihr Vertrag neben einem Internetzugangsdienst oder Telefonie weitere Bestandteile enthält, gilt: Sie können den ganzen Vertrag kündigen – und nicht nur einzelne Vertragsbestandteile.

Einige Anbieter übernehmen auch die Kündigung für Sie – fragen Sie bei Ihrem neuen Anbieter danach.

So behalten Sie Ihre Telefonnummer

Rufnummernmitnahme


Sie können Ihre bisherige Festnetznummer kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen – das gilt sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden.


Den Auftrag zur Rufnummernmitnahme (Portierung) geben Sie beim neuen Anbieter ab. Ihr bisheriger Anbieter bestätigt die Berechtigung zum Wechsel. Wichtig ist, dass Ihre persönlichen Daten bei beiden Anbietern identisch sind.


Seit dem 1. Dezember 2021 können Sie die Rufnummer bis zu einem Monat nach Vertragsende mitnehmen. Viele Verträge ermöglichen sogar bis zu 90 Tage dafür. Die Freischaltung der Rufnummer erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag.


Telefoniedienste über den Festnetzanschluss sind sowohl über kupferbasierte Anschlüsse (zum Beispiel DSL) als auch über Glasfaser möglich.

Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel


Wenn Sie den Wechsel rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter die Versorgung bis zur Umschaltung nicht einfach einstellen – auch dann nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er ist verpflichtet, Sie so lange weiter zu versorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.


Am Umschalttag kann die Verbindung kurzzeitig unterbrochen sein. Längere Ausfälle sollten nur nach Absprache mit dem neuen Anbieter auftreten. Bei ungewollter Unterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich an Ihren neuen Anbieter; eine Weiterversorgung wird zwischen den Anbietern abgestimmt.

 

Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiter versorgen, hat er Anspruch auf eine Vergütung. Diese gilt ab dem Ende des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung auf den neuen Anbieter. Der Preis entspricht den bisherigen Vertragsbedingungen, ist jedoch um die Hälfte reduziert. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass Sie selbst für die Verzögerungen beim Anbieterwechsels verantwortlich sind. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Der neue Anbieter darf erst Gebühren verlangen, wenn der Wechsel abgeschlossen ist.

 

Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Anschlussort nicht ändert. Bei Umzug kann es zu längeren Unterbrechungen kommen.

Was Sie bei einem Umzug beachten müssen

Wenn Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

 

Möchten Sie trotz Verfügbarkeit Ihres alten Anbieters am neuen Wohnort wechseln, müssen Sie den bisherigen Vertrag meist bis zum regulären Ende weiterzahlen.

 

Wird Ihr Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt, dürfen Vertragslaufzeit und -bedingungen nicht geändert werden.


Wichtig


Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig, erteilen Sie einen Umzugsauftrag und stimmen Sie den Umzugstermin ab. Die Umzugskosten dürfen nicht höher als für einen Neuanschluss sein.


Fällt die Versorgung länger als einen Arbeitstag aus oder wird ein Installationstermin durch den Anbieter versäumt, haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Ausfallentschädigung von 10 Euro pro Arbeitstag bzw. pro versäumten Termin oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist.


 Wer kann Ihnen bei Problemen helfen? 


  1. Anbieter informieren: Melden Sie Probleme zuerst Ihrem Anbieter, damit er helfen kann. 
  2. Bundesnetzagentur kontaktieren: Klärt der Anbieter das Problem nicht, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde über das Kontaktformular


Was Sie jetzt tun können


Die Anforderungen an Ihren Internetanschluss steigen ständig. Planen Sie den Anbieterwechsel deshalb vorausschauend und bedarfsgerecht.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Teilhabe überall möglich wird - jetzt und in Zukunft. Wir unterstützen Sie gerne bei allen weiteren Fragen und helfen Ihnen, die passende Lösung rund um das schnellste Netz zu finden:

Gigabitbüro des Bundes

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Tel.: +49 30 26365040