Stellen Sie sich vor, Sie sind unterwegs und plötzlich bricht Ihr Mobilfunkgespräch ab. Oder beim Videocall stockt ständig das Bild und der Ton hakt. Solche Probleme sind nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Signal: Vielleicht ist es Zeit für einen neuen Mobilfunkanbieter.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Anbieter wechseln und dabei typische Stolperfallen vermeiden.

Wie Sie sich vorbereiten
Ein Wechsel des Mobilfunkanbieters sollte gut geplant und möglichst frühzeitig vorbereitet werden. Prüfen Sie zunächst, welche Angebote an Ihrem Standort verfügbar sind. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung Ihr Weg zum Internet über Mobilfunk hilft Ihnen dabei.
Was Sie bei der Kündigung Ihres Vertrags beachten müssen
Haben Sie einen neuen Anbieter und passenden Tarif gefunden, nehmen Sie den Wechsel in Angriff – wichtig ist dabei vor allem die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags, die Sie in den Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Online-Kundenkonto finden.
- Vertrag ohne laufende Mindestvertragslaufzeit: Ist Ihr Vertrag nicht mehr an eine Mindestlaufzeit gebunden, können Sie ihn unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist (laut TKG § 56 beträgt die Frist 1 Monat) kündigen und zum neuen Anbieter wechseln.
- Vertrag mit laufender Mindestvertragslaufzeit: Besteht noch eine Mindestlaufzeit, können Sie in der Regel nicht vorzeitig kündigen. Manche Anbieter übernehmen die Kosten der Restlaufzeit, wenn Sie zu ihnen wechseln – klären Sie das direkt mit dem neuen Anbieter. Besteht ein solches Angebot nicht, läuft der bestehende Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter.
Viele Anbieter helfen auch bei der Kündigung Ihres alten Vertrags – informieren Sie sich beim neuen Anbieter.
Rufnummernmitnahme: Ihre Nummer bleibt Ihre Nummer
Eine Rufnummernmitnahme ist kostenfrei für Privat- und Geschäftskunden. Den Portierungsauftrag erteilen Sie beim neuen Anbieter, der alte bestätigt die Berechtigung. Wichtig: Ihre Personendaten müssen in beiden Verträgen übereinstimmen.
Seit Dezember 2021 können Sie Ihre Nummer bis zu einem Monat nach Vertragsende mitnehmen, oft sind längere Fristen möglich (bis zu 90 Tage). Die Aktivierung erfolgt spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin.
Mobilfunkkunden können die Nummer sogar schon vor Ablauf des alten Vertrags mitnehmen. Die Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags bleibt davon unberührt und muss bis zum regulären Vertragsende weiterbezahlt werden. Für diesen Vertrag können Sie sich eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen lassen.
Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel
Haben Sie den Wechsel rechtzeitig eingeleitet, darf Ihr alter Anbieter die Versorgung auch nach Vertragsende nicht abschalten.
Am Umschalttag sind kurzzeitige Unterbrechungen möglich. Längere Ausfälle sollten mit Ihrem neuen Anbieter abgestimmt sein. Bei ungeplanten Ausfällen über einen Tag wenden Sie sich an den neuen Anbieter, der mit dem alten die Weiterversorgung regelt. Der bisherige Anbieter erhält eine reduzierte Vergütung (50 % des bisherigen Preises) für die Zeit ab Vertragsende bis zur erfolgreichen Umschaltung – ausgenommen, Sie verursachen die Verzögerung. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.
Erst nach abgeschlossenem Wechsel darf Ihr neuer Anbieter Gebühren verlangen.
Bei einer fehlgeschlagenen Rufnummernmitnahme erhalten Sie ab dem zweiten Arbeitstag nach dem vereinbarten Mitnahmetag eine Entschädigung von 10 Euro pro Tag für jeden weiteren Ausfalltag.
- Anbieter informieren: Melden Sie Probleme zuerst Ihrem Anbieter, damit er helfen kann.
- Bundesnetzagentur kontaktieren: Klärt der Anbieter das Problem nicht, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde über das Kontaktformular
Was Sie jetzt tun können
Unser Alltag wird immer digitaler – auch unterwegs möchten wir jederzeit zuverlässig erreichbar sein und online bleiben. Um gut versorgt zu sein, ist es wichtig, einen Mobilfunkanbieter und Tarif zu wählen, die zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen.
Sollten Sie mehr über Mobilfunk als Technologie erfahren wollen, lesen Sie unseren Explainer: Internet über Mobilfunk
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