Egal ob Hochhaus oder Bauernhof: Jedes Gebäude hat das beste Internet verdient. Mit der Gigabitförderung sorgt der Bund dafür, dass überall schnelles Internet möglich wird. Doch wie funktioniert diese Förderung? Und wie profitieren Ihre Gemeinde oder Ihr Landkreis davon?
Wir erklären Ihnen, wie der Bund den Glasfaserausbau unterstützt, warum in manchen Regionen eine Förderung nötig ist, welche Bedeutung sie für den ländlichen Raum hat und wie öffentliche Stellen gemeinsam für eine flächendeckende digitale Zukunft sorgen.

Warum braucht es eine Förderung für den Glasfaserausbau?
Den größten Teil des Glasfaserausbaus in Deutschland übernehmen die Telekommunikationsunternehmen (TKU) mit knapp 88% selbst: Sie investieren eigenes Geld und bauen ihre Netze aus. Das nennt man privatwirtschaftlichen Ausbau. In manchen Regionen sind die Wege jedoch weit. Wer durch Nordfriesland fährt oder im Thüringer Wald wandert, sieht die nächste Siedlung oft erst in weiter Ferne. Solche dünn besiedelten Gegenden stellen eine besondere Herausforderung dar: Weil die Leitungen über lange Strecken verlegt werden müssen, ist der Ausbau hier besonders teuer, und lohnt sich für Unternehmen meist nicht. Genau hier hilft die Förderung des Bundes. Sie greift dort, wo der privatwirtschaftliche Ausbau an seine Grenzen stößt. So bekommen auch Menschen in diesen Regionen schnelles Internet. Das Ziel: gleichwertige Lebensverhältnisse und digitale Teilhabe für alle.
Welche Förderung besteht aktuell?
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Gigabitförderung bereit. Die Gigabitförderung ermöglicht es Kommunen, öffentliche Fördermittel zu erhalten und den Glasfaserausbau vor Ort in enger Zusammenarbeit mit einem TKU voranzutreiben. Der Bund übernimmt dabei 50 bis 70 Prozent der Ausbaukosten vor Ort.
Wo wird gefördert?
Für welche Gebiete eine Förderung möglich ist, ist klar geregelt. Gefördert werden Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload liefert. Diese Grenze nennt man Aufgreifschwelle. Sie wurde in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit Vorgaben der Europäischen Union (EU) schrittweise angepasst.
Wie wird entschieden, ob meine Adresse gefördert ausgebaut wird?
Nicht jede Adresse wird automatisch über eine Förderung mit Glasfaser angeschlossen. Der Bund unterstützt gezielt nur dort, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nicht stattfindet und die Versorgung bisher nicht ausreicht. Bevor ein Förderprojekt startet, gibt es deshalb ein sogenanntes Markterkundungsverfahren (MEV). Dabei geben alle TKU im möglichen Fördergebiet Auskunft: Welche Adressen sind bereits ausreichend versorgt? Und welche werden ohnehin privatwirtschaftlich ausgebaut? Damit eine Adresse gefördert erschlossen werden kann, müssen also zwei Dinge zutreffen: Die Aufgreifschwelle wird nicht erreicht und in den nächsten drei Jahren ist kein privatwirtschaftlicher Ausbau geplant.
Wie profitieren Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen Förderantrag?
Als Privatperson beantragen Sie die Förderung nicht selbst. Trotzdem profitieren Sie direkt: Liegt Ihr Zuhause in einem geförderten Gebiet, kommt Glasfaser auch bei Ihnen an. Entscheiden Sie sich frühzeitig – am besten vor oder während der Tiefbauarbeiten – für einen Anschluss, wird der Hausanschluss kostenlos gelegt.
Kommunen stellen Förderanträge zum Vorteil aller
Die Förderanträge stellen Kommunen, Landkreise oder Zweckverbände für ihre Gebiete. Das hat mehrere Vorteile: Ausbauprojekte werden effizienter geplant und umgesetzt, weil größere, zusammenhängende Netze entstehen statt vieler einzelner Anschlüsse. Außerdem können Kommunen die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bündeln – so profitieren ganze Regionen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Gigabitförderung ist ein gemeinsames Vorhaben: Der Bund stellt den größten Teil der Mittel bereit, die Länder kofinanzieren die Projekte, und die Kommunen tragen oft einen Eigenanteil bei.
Kommunen und Landkreise verantworten Planung und Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus vor Ort. Bei Fragen zum Ausbau in Ihrer Nachbarschaft wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihre Kommune oder Ihren Landkreis. So finden Sie die richtige Ansprechperson:
- Schauen Sie auf der Webseite Ihrer Kommune nach der zuständigen Stelle für den Glasfaserausbau.
- In kleineren Kommunen koordiniert oft der Landkreis den Ausbau.
- In größeren Städten gibt es meist eigene Abteilungen, etwa in den Bereichen Wirtschaft, Bauamt, Digitalisierung oder Breitband.
- Kommunale Ansprechpersonen tragen häufig Titel wie „Breitbandkoordinator“, „Gigabitkoordinator“, „Glasfaserkoordinator“ oder „Infrastrukturkoordinator“.
Auf der Webseite der Gigabitförderung finden Sie weitere Informationen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Europäische Union, Bund und Länder bieten Kommunen verschiedene Förderinstrumente für den Gigabitausbau an. Das Gigabitbüro des Bundes stellt diese auf einer Übersichtsseite zusammen und bietet regelmäßig Schulungen für die öffentliche Verwaltung an, um den Ausbau der Glasfasernetze zu unterstützen.
Was Sie jetzt tun können
Viele Menschen haben den Wechsel auf Glasfaser bereits vollzogen oder werden ihn in den kommenden Jahren angehen. Möchten auch Sie dabei sein und herausfinden, ob bei Ihnen ein Ausbau geplant ist? Dann hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ihr Weg zum Internet über Glasfaser.
Gemeinsam sorgen Bund, Länder und Kommunen dafür, dass schnelles Internet überall ankommt – in der Stadt und auf dem Land. So wird digitale Teilhabe für alle möglich.
Wir unterstützen Sie gern bei allen weiteren Fragen und helfen Ihnen, die passende Lösung rund um das schnellste Netz zu finden:
Gigabitbüro des Bundes
E-Mail: kontakt@gigabitbuero.de
Tel.: +49 30 26365040